Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren 2 Jahre und 1 Jahr bei gebrauchter Ware. Ausgenommen hiervon sind normaler Verschleiß durch Gebrauch, unsachgemäßer Umgang damit, sowie durch eigene oder andere damit beauftragte Reparaturversuche, Veränderungen usw. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er während der Garantiezeit durch Fabrikations- bzw. Materialmängel schadhaft, bessert der Verkäufer nach seiner Wahl entweder nach oder liefert nach mehrmaligem Fehlschlagen Ersatz. Schlägt beides fehl, kann der Kunde entweder Preisminderung oder Rückgabe verlangen. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Eine darüber hinausgehende Hersteller- bzw. Produzentenhaftung bleibt unberührt.